Ich lese Folgendes:
Copia
vidimata(?) ad Acta
168
/: Original
mit 8_
[Währungskürzel]__
Stempel :/ 19
Von Seiten de
r unterzeichneten König.(lichen) Regierung wird
hirmit
genehmigt, daß der Kaufmann Joseph Hirsch
Wolf
f zu Gurzno behufs der Erbauung
eines Brand
thauses
statt des frühe
r hirzu bestimmten, den Zabarawski
schen
Eheleuten
gerhörigen Bauplatzes, da
s al
te
Brandthaus nebst
Stall von de
n Ludewig Schmidt
schen Eheleuten käuflich
an sich bringen darf. Es
wird jedoch die
ausdrückliche
Bedingung wiederholt, daß die durch die künftige
Juden-
Verfassung
(?) im Cutmer(?) Lande vorgeschriebenen Ver-
hältnisse
auf de
n Joseph Hirsch Wolff ebenso, als
wenn diese
Genehmigung nicht
statt gefunden,
ih
re volle Anwendung finden mü
sten.
Mari
enwerder
den 25ten August 1820
L.S.
Königl.
Preuß. Regierung
Rothe. Schroeer
Consens
I. 199. Aug.
Vorstehende Abschrift stimmt mit dem Original wört-
lich überein,
welches praevia collatione unter Eindrückung
d
es Gerichts Siegels
hierdurch glaubhaft attestiret.
Strasburg den 16. Juny 1826