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#1
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![]() Quelle bzw. Art des Textes: Archiv Baden Württemberg Jahr, aus dem der Text stammt: 1856 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Altenheim Namen um die es sich handeln sollte: Huster Guten Tag, die Heirat war am 16 Juni (?) 1856, die Eheleute habe ich aber nicht dessen Eltern, steht sonst im text die Geburt eines Kindes Caroline geb. 1853? Mit freundlichen Grüssen Françoise |
#2
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![]() Es heiraten am 16.06.1856 Johannes Hürster geb. 17.02.1821 und Carolina Scheuer geb. 18.05.1830.
Seine Eltern: Johann Hürster, Bürger und Bäcker und Ursula Anselm Ihre Eltern: Georg Adam Scheuer (verstorben), Bürger und Maurer und Barbara Lamprecht Kein Hinweis auf ein Kind. Der Eintrag ist ein Auszug aus dem Ehebuch Königsbach. Anscheinend war die Eheschließung dort und die Carolina Scheuer stammt von dort. Geändert von benangel (15.03.2020 um 10:41 Uhr) |
#3
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![]() Danke sehr!
Françoise |
#4
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![]() Dieses Dokument gehört mit jenem hier
https://forum.ahnenforschung.net/sho...d.php?t=187074 zusammen. Sie stammen von derselben Hand und sind sicherlich im Zusammenhang mit der Hochzeit erstellt worden. Und mit dem heutigen klärt sich also doch die Frage von gestern, warum denn auf dem Blatt oben links 1856 steht, wo das Kind doch 1853 geboren ist. Im Eintrag zur Heirat steht von dem Kind nichts. Wir erfahren also nicht, ob der Bräutigam auch der Vater des Kindes ist, ob er es an Kindes statt angenommen hat oder was. Weil es das gestern eingestellte Blatt gibt, ist aber davon auszugehen, dass Carolina/e II noch lebte. Ich würde jetzt eigentlich noch ein drittes Blatt erwarten, das über das Kind aufklärt. |
#5
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![]() Hallo,
ein weiteres uneheliches Kind der Karolina Schöner wurde am 05.09.1855 in Königsbach geboren. Sie hieß Elisabeth. Eintrag im Standesbuch auf Seite (page) 619, Nr. 50 http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1222352-171 |
#6
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![]() Da schau hin!
![]() Ist es zu weit hergeholt, den Namenseintrag rechts am Rand in Klammern auf den Bräutigam von 1856 zu beziehen? Bloß ob das ein unmittelbar notierter Hinweis auf dessen Vaterschaft ist (er sich also gleich und mindestens halböffentlich dazu bekannt hat) oder bedeutet, dass er sie im Folgejahr als Tochter anerkannte, das kann man ihm nicht entnehmen. |
#7
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![]() Danke für die viele Informationen!!
Françoise |
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