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#21
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![]() Zitat:
![]() Viele Grüße Hina |
#22
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![]() Ich habe ja nicht gesagt, dass ich diesen Ausdruck als ideal empfinde. Es wäre durchaus möglich durch andere Begriffe heute moderner zu formulieren.
Ich habe lediglich versucht den Zusammenhang zu erklären, so wie ich die Frage zu Beginn dieser Diskussion verstanden habe. Dieter |
#23
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![]() Hallo Dieter,
den Leuten in den Amtsstuben ist ja auch kein Vorwurf über solch verquaste Formulierungen zu machen. Es sind ja nicht ihre eigenen Erfindungen. Wirklich altmodische Formulierungen sind es ja auch nicht, denn sie wurden auch früher schon nicht zweifelsfrei von den Leuten außerhalb der Amtsstuben verstanden. Es ist eben immer unglücklich, wenn der Welt draußen erst erklärt werden muss, was da nun wirklich gemeint ist, wenn es auch schon von vornherein einfacher gehen würde, wenn man nur wollte. Viele Grüße Hina |
#24
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![]() Hallo,
Habe gerade 3 Urkunden vor mir zu liegen. In der Geburtsurkunde meiner Oma von 1913 steht noch der unsegliche Begriff "Der Persönlichkeit nach bekannt". In den Sterbeurkunden von meinem Urgroßvater 1947 und der meiner Urgroßmutter 1950 steht nur noch handschriftlich " Ist dem Standesbeamten bekannt" LG Silke Habe gerade mal meinen Papa gefragt, wie unser Opa damals den Tod der Ur-Oma beim Standesamt angegeben hat. Er weiß es zwar nicht mehr, da er damals erst 6 Jahre alt war, geht aber davon aus, das der Vater den Totenschein des Arztes samt seinen Ausweis beim Standesbeamten vorgelegt hat. Geändert von Silke Schieske (06.09.2010 um 11:12 Uhr) |
#25
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![]() Es gibt diesen Begriff "Rechtsbehelfsbelehrung" durchaus noch, auch wenn er für Normalbürger nicht gleich zu durchschauen ist. Die R. steht unter jedem Bescheid, den ein Bürger bekommt und wo ihm sein Recht erklärt wird, gegen diesen Bescheid vorzugehen, sei es mit Widerspruch oder Klage.
Ich muss das wissen ![]() ![]() |
#26
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![]() Moin Catha-Tina,
von vielen Behörden wird dieser Begriff aber mittlerweile durch Ihre Rechte ersetzt. Manchmal geschehen eben doch Zeichen und Wunder!!! Friedrich |
#27
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![]() Auch auf meinen Urkunden taucht die Formulierung auf,
und wenn der Standesbeamte z.B. den Bräutigam nicht persönlich kannte, hat er auch hineingeschrieben, durch welchen Nachweis die Identität anerkannt wurde. Sei es durch Vorlage des Führerscheins, Zeugnis einer anderen Person, die dem Standesbeamten selbst bekannt war oder Vorlage einer Geburtsurkunde, Militärpass oder was auch immer. |
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