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  #1  
Alt 16.01.2023, 13:11
Nestroy Nestroy ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2021
Beiträge: 68
Standard Grundstückserwerb in vorrevolutionärer Zeit

Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1750er - 1820er
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Niederösterreich


Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob das hier der richtige Ort ist für das Thema, falls nicht bitte sagen.

Und zwar geht es mir um ein tieferes Verständnis über die Handhabe des angegebenen Grundbesitzes pro Familie/Person über die Zeit hin, so wie er in der Theresianischen Fassion, dann in der Josephinischen Fassion und zuletzt in den Parzellenprotokollen des Franziszeischen Katasters verzeichnet steht.

Ich habe es jetzt z.B. schon bei zwei verschiedenen von mir bearbeiteten Winzerfamilien aus Niederösterreich (1x Weinviertel, 1x Mostviertel) erlebt, dass sich die Einträge dort massiv bis vollständig von dem einen Steuerverzeichnis zum nächsten unterscheiden, obwohl nur eine Generation Unterschied besteht und mir erscheint dies irgendwie unlogisch.

Schematisch sieht das so aus:

Theresianische Fassion - Großvater: 1 bis keine Einträge
Josephinische Fassion - Vater: 3-4 Eintragungen für Parzellenbesitz
Franziszeischer Kataster - Sohn: 10-13 Grundbesitzeintragungen, jedoch völlig andere als wie beim Vater zuvor

Mich verwirrt eben diese totale Rochade des Grundbesitzes ohne jede Spur von Kontinuität. Natürlich, bei der Lagebestimmung der Parzellen der Josephinischen Fassion orientiere ich mich anhand der Karte des Franziszeischen Katasters, da nehme ich es schon in Kauf dass Parzelle 121 der Fassion nicht unbedingt 121 im Kataster ist wo doch 30-40 Jahre zwischen den Verzeichnissen liegen, aber rein nummerisch bekommt man es auch so mit, dass sich mit 1820 der Grundbesitz beider Familien sprunghaft maximiert hat. Und das ist bestimmt auch bei anderen Familien so.

Ist ein Erklärweg dabei das System der Grundherrschaft, dass sie dieses Land willkürlich(?) vom Grundherrn zur Bestellung zugeteilt bekommen haben? Oder haben sie dieses Land tatsächlich gekauft und es gehört ihnen (auch wenn bis 1848 trotzdem immer noch ein Untertänigkeitsverhältnis gegenüber dem Grundherrn besteht)?

Kennt sich da jemand etwas besser damit aus wie der Grundbesitz einer (landwirtschaftlichen) Familie zu bewerten ist in Sachen Erwerb so wie er in den Parzellenprotokollen des Katasters eingetragen ist, in wie weit er ihnen tatsächlich gehörte und ob er weitervererbt wurde oder im Todesfall vollständig an den Grundherrn zurück ging?
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  #2  
Alt 16.01.2023, 16:44
sternap sternap ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2011
Beiträge: 3.416
Standard

zum verständnis, weshalb es zu einem rarsanten anstieg von grundbesitz kam, brauchen wir das wisen um das österreichische untertanenpatent. für deutschland erbitte ich gute links.




https://de.wikipedia.org/wiki/Scholle_(Grund)


https://de.wikipedia.org/wiki/Untertanenpatent
__________________
freundliche grüße
sternap
ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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  #3  
Alt 25.01.2023, 03:15
Nestroy Nestroy ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 03.04.2021
Beiträge: 68
Standard

Ich denke ich habe etwas passendes gefunden und weil es überaus spannend und lehrreich ist möchte ich es euch natürlich ebenfalls nicht vorenthalten:


Die Besitzer der Bauparzellen in Niederösterreich im Franziszeischen Kataster 1817-1824
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