Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#1
|
|||
|
|||
![]() Quelle bzw. Art des Textes: Archiv Jahr, aus dem der Text stammt: 1820 Ort und Gegend der Text-Herkunft: Marienwerder, Pommern Namen um die es sich handeln sollte: Wolf Hirsch, Zabrawski, Schmidt Liebe Schriftkundige, leider habe ich mal wieder große Lücken und brauche eure Hilfe. Was ich bis jetzt entziffern konnte: Copia ___? mata ad Acta 168 /: Original ___ ___ :/ 19 Von Seiten dem ___ König. Regierung sind hirmit __ nicht, daß der Kaufmann Joseph Hirsch Wolf zu Gurzno behufs der Erbauung seines Brand? ___ des frühen ___ bestimmten, den Zabarawski ___ Eheleuten ___ Bauplatzes, daß alle ___ nebst Stall von dem Ludewig Schmidt ___ Eheleuten käuflich von ___ ___ ___. Es ___ jedoch die unermüdliche? Bedingung wiederholt, daß die durch die künftige Z___ ___ung ___ Brauch ___ Ver- hältnisse mit dem Joseph Hirsch Wolff ebenso, als mann diese ___gung nicht ___ ___ ihm solle Anwendung finden müßen. Mariawerder 25ten August 1820 L.S. Königl. ___ Regierung Rothe. Schroeer Consens I. 199. Aug. Vorstehende Abschrift stimmt mit dem Original wört- lich überein, ___ ___ ??? das Gerichts Siegels 16. Juny 1826 Ich danke euch. Liebe Grüße mabelle Geändert von mabelle (31.10.2021 um 16:24 Uhr) |
#2
|
||||
|
||||
![]() ![]() Ich lese Folgendes: Copia vidimata(?) ad Acta 168 /: Original mit 8_[Währungskürzel]__ Stempel :/ 19 Von Seiten der unterzeichneten König.(lichen) Regierung wird hirmit genehmigt, daß der Kaufmann Joseph Hirsch Wolff zu Gurzno behufs der Erbauung eines Brandthauses statt des früher hirzu bestimmten, den Zabarawskischen Eheleuten gerhörigen Bauplatzes, das alte Brandthaus nebst Stall von den Ludewig Schmidtschen Eheleuten käuflich an sich bringen darf. Es wird jedoch die ausdrückliche Bedingung wiederholt, daß die durch die künftige Juden- Verfassung(?) im Cutmer(?) Lande vorgeschriebenen Ver- hältnisse auf den Joseph Hirsch Wolff ebenso, als wenn diese Genehmigung nicht statt gefunden, ihre volle Anwendung finden müsten. Marienwerder den 25ten August 1820 L.S. Königl. Preuß. Regierung Rothe. Schroeer Consens I. 199. Aug. Vorstehende Abschrift stimmt mit dem Original wört- lich überein, welches praevia collatione unter Eindrückung des Gerichts Siegels hierdurch glaubhaft attestiret. Strasburg den 16. Juny 1826 Geändert von Astrodoc (31.10.2021 um 16:33 Uhr) |
#3
|
|||
|
|||
![]() Vielen, vielen Dank, Astrodoc!! Das ist ganz hervorragend. Ich werde auch nochmal über den Text gehen, damit ich meine Lesefähigkeit vielleicht ein wenig verbessern kann.
Liebe Grüße mabelle |
#4
|
|||
|
|||
![]() Moin,
vielleicht noch ein paar winzige Änderungen: Copia vidimata ad Acta 168 /: Original auf 8_[Währungskürzel]__ Stempel :/ 19 Von Seiten der unterzeichneten König.(lichen) Regierung wird hiemit genehmigt, daß der Kaufmann Joseph Hirsch Wolff zu Gurzno behufs der Erbauung eines Brandthauses statt des früher hiezu bestimmten, den Zabarawskischen Eheleuten gehörigen Bauplatzes, das alte Brandthaus nebst Stall von den Ludewig Schmidtschen Eheleuten käuflich an sich bringen darf. Es wird jedoch die ausdrückliche Bedingung wiederholt, daß die durch die künftige Juden- Verfassung(?) im Colmer(?) Lande vorgeschriebenen Ver- hältnisse auf den Joseph Hirsch Wolff ebenso, als wenn diese Genehmigung nicht statt gefunden, ihre volle Anwendung finden müsten. Marienwerder den 25ten August 1820 L.S. Königl. Preuß. Regierung Rothe. Schroeer Consens I. 199. Aug. Vorstehende Abschrift stimmt mit ihrem Original wört- lich überein, welches praevia collatione unter Beidrückung(?) des Gerichts Siegels hierdurch glaubhaft attestiret. Strasburg den 16. Juny 1826 Gruß HG |
#5
|
|||
|
|||
![]() Danke, HG!!
Liebe Grüße mabelle |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|