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#1
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Hallo liebe Forscher
Folgender Sachverhalt: Auf der Geburtsurkunde von 1913 ist als Randvermerk die Vaterschaft nachträglich erteilt wurden und der Familienname des Kindes nachträglich geändert wurden. Diese Erklärung wurde in einer anderen Stadt gemacht als im Geburstort. Somit wurde die Erklärung sicherlich per Post an das Standesamt geschickt bevor es auf der Urkunde nachgetragen wurde. Nun die Frage: Wurden solche amtlichen schreiben mit in die Akten beigefügt und befinden diese sich auch in Archiven? Dadurch könnte man nämlich evtl. an Geburtsdaten und Geburtsorte des Vaters kommen. Hatte von euch schon mal jemand einen ähnlichen Fall und hat diese Dokumente evtl. aus Archiven angefordert? LG aus Thüringen |
#2
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![]() Bei einer Vaterschaftsanerkennung in der damaligen Zeit gab es meistens die Hochzeit zwischen Vater und Mutter nach der Geburt. Ist denn vermerkt auf welcher Grundlage die Eintragung erfolgte? Kannst du die Urkunde hier einstellen?
LG Alex |
#3
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![]() Hier das Foto vom Vermerk
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#4
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![]() Was dort zu lesen ist weiß ich ja. Mir ging es im allgemeinen darum ob das amtl. Schreiben was zum Eintrag geführt hat in Akten abgelegt wurde und ebenfalls im Archiv zu finden sein könnte.
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#5
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![]() Hallo Marsen,
Vaterschaft kann nicht erteilt werden, sie ist gegeben oder nicht. ![]() https://lexetius.com/BGB/1706,3 Falls im eigentlichen Eintrag der Vater benannt ist, weißt du ja Bescheid, falls nicht geht das Beweisesuchen weiter. Viel Erfolg Gisela |
#6
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![]() Danke. Ja genau das war mir so auch alles schon klar.
Mir ging es darum ob diese amtlichen Schreiben evtl. mit im Archiv verwahrt sind? Evtl. hat ein anderer Forscher schon mal so ein Schreiben eines Nebenvermerks angefordert. |
#7
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![]() Zitat:
Du interessierst Dich für das Schreiben, obwohl der spätere Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist? Gruß Wolfgang |
#8
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![]() Ja warum nicht?
Habe damit kein Problem. Außerdem will ich meine Familiengeschichte ergründen. Und da gehört er nunmal dazu. |
#9
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Der spätere Ehemann ist ja nicht der Vater. Wieso sollte in dem Schreiben der uneheliche Vater erwähnt werden?
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#10
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![]() Mir geht es nicht um den unehelichen leiblichen Vater. Mir geht es um den späteren Ehemann. Deshalb ja meine Frage ob solche Dokumente in Archiven lagern könnten.
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