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#11
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Ich kann nicht so viel zu dem Thema beitragen, habe aber selbst zwei Fälle in meiner Familie:
1) Eine Dienstmagd Anna (selbst auch als uneheliches Kind geboren), bekommt ein uneheliches Kind Maria. In der Taufurkunde, steht kein Vater drin. Später heiratet Anna einen anderen Mann. Als Maria heiratet steht plötzlich ein Vater in ihrer Heiratsurkunde. Dies ist nicht der Mann von Anna, also ziemlich sicher ihr tatsächlicher Vater. 2) Meine Ururoma war schwanger mit meiner Uroma, als sie geheiratet hat. Allerdings war mein Ururopa nicht der Vater. Er wusste das auch, das Kind hat trotzdem seinen Nachnamen bekommen (wahrscheinlich Standard, da sie ja dann verheiratet waren). Der genetische Vater wurde nirgends erwähnt und ist unbekannt. Also heißt auch nicht unbedingt ein kurzer Zeitraum zwischen Hochzeit und Geburt etwas. |
#12
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![]() Man konnte, ggf. auch kann, einem vorehelich geborenen (fremden) Kind, den Nachnamen durch Erklärung erteilen. Damit ist keine Adoption gemeint. Es wird nur der Familienname erteilt, keine weiteren Rechte.
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#13
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![]() Hallo,
In meinem Stammbaum befinden sich auch einige uneheliche Kinder, wobei aber ein großer Teil später vom Vater ligitimiert wurde. Der Grund warum es so viele uneheliche Kinder gab war oftmal einfach der, das man zum heiraten erst mal vorlegen musste das man auch eine Familie ernähren konnte. Zumeist fehlten dem Ehepaar schlichtweg die Mittel um das belegen zu können. Soweit ich weiß musste der Bräutigam 100 Mark vorweisen. Daher wurden nicht selten erst 5 Kinder geboren bevor die Eltern heiraten konnten. Heute wird so erst mal geschaut ob es der Kindesvater überhaupt wert ist geheiratet zu werden ![]() ![]() LG Silke |
#14
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![]() Zitat:
Zur selben Zeit wurde gesetzlich eingeführt, daß ledige Kinder den Nachnamen der Mutter zu führen hatten. Davor führten sie eigentlich immer den des Vaters. |
#15
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![]() Hallo Bienenkönigin!
Zitat:
Aus der Tatsache, daß so ein Eintrag bei der zweiten Geburt fehlt, könnte man schließen, daß ein solcher Prozeß da nicht notwendig war, da der Vater von selber zahlte. |
#16
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![]() Hallo Silke,
Zitat:
Es grüßt der Alte Mansfelder |
#17
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![]() Uneheliche Kinder.. Da kann ich ein Lied von singen
![]() Fall 1 Kind wird unehelich geboren, wird vom Pfarrer in ein extra Kirchenbuch für uneheliche Taufen eingetragen, wo auch jede Mutter zum Vater befragt wurde und die Vermutung dazugeschrieben. Leider war der leibliche Vater in dem Fall vor dem Verfahren auf Unterhaltszahlungen etc. verstorben. Das Kind hatte lebenslang den Namen der Mutter. Es stand auch immer dabei, ob der Vater die Vaterschaft anerkennt oder nicht und ob er die Namenstragung erlaubt. Fall 2 Meine Ururgroßmutter bekam 5 uneheliche lebend geborene Töchter. Meine Ahnin wurde im Heimatort geboren, 50km weg von der Arbeitsstätte der Mutter, dort hat der Pfarrer keinen Vater eingetragen. Es gibt sehr viele Zivilprozess- und Vaterschaftsunterlagen im Stadtarchiv aber es war SEHR deutlich, dass der Vater nicht genannt werden möchte, obwohl diese Akten geheim waren. Das Gericht beauftragte sogar Freunde und Verwandte von der Mutter herauszufinden, wer der Vater war, aber sie weigerte sich standhaft, denn "sonst würde er keine weiteren Alimente zahlen". (Was in meinen Augen Quatsch ist, denn, wenn das Gericht den Namen erst kennt, wird er erst recht dazu verdonnert.) In den Akten wird er immer durch einen Anwalt vertreten und es gibt keine weiteren Anzeichen. Er hat sich echt gut versteckt - ich tippe auf höher gestellte oder verheiratete Männer. Meine Ahnin hatte lebenslang den Namen der Mutter. Fall 3 Ahnin bekommt ihr uneheliches Kind Nr. 1: Vater im KB angegeben und Kind trägt den Nachnamen des Vaters. Ahnin bekommt ihr uneheliches Kind Nr. 2: Vater im KB angegeben und Kind trägt den Nachnamen des Vaters. Ahnin kommt in eine Beziehung ca. 1820 (ohne Heirat) mit ihrem Lebenspartner und (uneheliche) Kinder Nr. 3 & Nr. 4 bekommen den Nachnamen des Lebenspartners. (Uneheleiches) Kind Nr. 5 hat als Vater den Lebenspartner angegeben, bekommt aber lebenslang offiziell den Nachnamen der Mutter, wird aber mit dem Nachnamen des Vaters gerufen. (Uneheliches) Kind Nr. 6 bekommt wieder den Nachnamen des Partners. Die Mutter stirbt auch unverheiratet mit ihrem Mädchennamen. Fall 4 Kind wurde unehelich geboren, Vater wurde im KB nicht genannt, aber in der Vormundschafts-/Einkindschaftsakte. Dort gab es Namen, Stand und Vermögen. Die Akte wurde aufrecht erhalten, bis das Kind alt genug war. Obwohl bekannt, wurde das Kind weiter auf den Namen der Mutter genannt. Usw.. Da gibt es unzählige Fälle und die Gründe für Eintragung ins KB bzw. die Weitergabe des Namens. Einige wurden hier schon genannt und ich tippe vor allem auf höher stehende Väter, bzw. deutlich niedriger, wenn die Mutter ihn geheim gehalten hat. Viele Grüße Jana |
#18
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![]() Hallo Alter Mansfelder!
Zitat:
Ich hab mal ne alte Akte von 1805 in Händen gehabt, da führte der Beamte aus, daß die Lizenz erteilt werden könne, da die Braut wg. hohen Alters sicher keine Kinder mehr bekäme. Mit beliegendem Taufschein... Zitat:
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#19
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![]() Moin,
irgendwie pervers, da dürfen sie erst heiraten wenn sie Knete vorweisen können, es werden trotzdem Kinder geboren und dann nehmen Pastoren und Konsorten die Mutter ins Kreuzverhör um zu erfahren wer der Vater ist, damit der dann für das Kind aufkommt. LG Malte |
#20
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![]() Vielen Dank an dieser Stelle an alle für die Aufzählung eurer interessanten Fälle!
Danke besonders an gki für den Hinweis mit dem Landgericht. VG Bienenkönigin Zitat:
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