Registrieren | Hilfe | Chat | Benutzerliste | Team | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
#11
|
|||
|
|||
![]()
Ein Hallo
euch allen, die ihr bisher geantwortet habt. Da habe ich ja eine Lawine losgetreten! Ich möchte noch einmal wiederholen, daß ich mit dieser Übersendung per Nachnahme nicht einverstanden bin! Und ich kann auch die Handhabung durch dieses StA nicht verstehen. Dabei bleibe ich. ![]() Ich habe zwar nicht die Gebührenordnung vorher gelesen, aber Vorkasse angeboten und für eine entsprechende unkomplizierte Mitteilung meine E-Mailadresse angegeben. Das hat nun jahrelang problemlos funktioniert. Es gibt Standesämter, die Vorkasse wünschen und dann warten, bis die Buchung auf ihrem Konto erfolgt ist. Und es gibt Standesämter, die um Vorkasse und Übersendung des Zahlungsnachweises bitten. Die Überwachung eines Geldeinganges gehört übrigens zu den Aufgaben einer Behörde. ![]() Ich wollte mit diesem Thema keinen Frust ablassen, sondern nur kundtun, was jeder, der vom StA Göttingen etwas anfordert, zu erwarten hat. ![]() Ansonsten hat mit allen anderen Standesämtern und Archiven alles problemlos und zu meiner vollsten Zufriedenheit funktioniert. Aber der geschilderte Fall hat doch bei mir Befremden und Verärgerung ausgelöst. ![]() Ein schönes Wochenende für euch und viele Grüße von Liisa |
#12
|
||||
|
||||
![]() Hallo Joanna,
ja, über den Versand steht da nichts, Aber es steht da, dass vor Erbringung der Leistung gezahlt werden muss. Wenn die Urkunden, bzw die Kopien davon, per Nachnahme bezahlt werden, ist die Leistung bereits erbracht. Viele Grüße Roswitha |
#13
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
das steht doch in dem von Dir eingestellten Text überhaupt nicht. Und ob es uns nun passt oder nicht, wir müssen wohl oder übel solche Praktiken akzeptieren. Ansonsten bleibt ja nur noch der Rechtsweg. ![]() Schönes Wochenende Joanna |
#14
|
||||
|
||||
![]()
Man kann die Annahme auch verweigern, wenn man keine Nachnahmesendung erwartet.
|
#15
|
|||
|
|||
![]() Hallo offer,
ja, man kann die Annahme verweigern. Aber wer macht das, wenn er endlich einen langgesuchten Vorfahren gefunden hat und davon ausgehen kann, daß er aufgrund der erwarteten Heiratsurkunde endlich den Geb.-Ort erfährt? Und das weiß das Standesamt Göttingen natürlich. Also bin ich letztendlich gezwungen, die Nachnahme anzunehmen oder diesem Ahnen, der einer meiner Hauptlinien angehört und ein naher Verwandter war, Adieu zu sagen. Das ist nicht die feine englische Art. ![]() Grüße von Liisa ![]() |
#16
|
||||
|
||||
![]() Da bist du aber inkonsequent. Gezwungen hat Dich keiner.
|
#17
|
|||
|
|||
![]() Hallo offer,
>Zitat: Da bist du aber inkonsequent. Gezwungen hat Dich keiner.< ![]() Mich zwingt auch niemand, arbeiten zu gehen. Da ich aber ein Dach über dem Kopf und etwas zu Essen haben möchte, tu ich es trotzdem. ![]() Inkonsequenz kann ich in meiner geäußerten Meinung nicht erkennen. Denn ich habe nie geschrieben: "Ich würde eine Nachnahmesendung von einem StA nie annehmen", sondern ich habe geschrieben, daß ich diese Verfahrensweise befremdlich finde. Viele Grüße von Liisa ![]() |
#18
|
|||
|
|||
![]() Hallo in der Runde,
hat inzwischen noch jemand Erfahrungen mit dem Standesamt Göttingen gemacht? Und sich dabei evtl. auch auf das "berechtigte Interesse (§ 62 Abs. 3 PStG) bezogen? Mein erster Versuch kürzlich blieb leider ohne Antwort. (Details hatte ich in diesem Thread vor der Anfrage schon geschildert.) Vielleicht hat ja jemand noch Tipps für mich, was man in der Kommunikation beachten sollte oder so... |
![]() |
Lesezeichen |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|