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#11
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Hallo
Ich würde so einen Fall auch aufnehmen. Ich arbeite im Programm Familienbande mit Farbcodierungen, die zwar eigentlich für was anderes gedacht wären. Grün für "alle nötigen Quellen / Beweise vorhanden" und gelb für "da ist noch etwas unklar / fehlend". So einen Fall würde ich natürlich gelb markieren und so kann ich später über die Farbe Personen suchen, bei denen ich nochmal genauer recherchieren muss. Würde ich die Person gar nicht eintragen, würde mir wahrscheinlich nicht auffallen, dass da noch Informationen fehlen. Ich habe bei meiner Verwandtschaft in Italien oft erstmal nur die Namen der Grossväter, kann aber bereits eingrenzen, ob sie vor oder nach der Taufe eines Enkels starben. Das ist zwar wenig, hilft dann aber bei der weiteren Suche. |
#12
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![]() Da möchte ich mich den meisten hier anschließen. Ja, ich nehme alles auf, was nicht bei eins auf den Bäumen ist (pun intended). Im Extremfall heißen dann Vorfahren in grader Linie mit Vornamen Nn, mit Nachnamen NN. Alle anderen Geister-Verwandten oder auch Paten etc. heißen mit VN nn und mit FN Nn.
Und nein, es wird nicht unübersichtlich, jedenfalls nicht mehr als die ganzen Johann Heinrichs. Ich habe sowieso meine Vorfahren in vier einzelnen Datenbanken angesiedelt, und allein bei meiem Großvater mütterlicher Linie habe ich 5 verschiedene Linien Schmidt. Ich bin also härtere Sachen gewohnt, als ein paar NNs. Und ich bin immer wieder sehr froh, wenn ich einen Nn oder nn ich Marie oder Johann Nickel umtaufen darf. Also es lohnt sich. Grüße Gisela |
#13
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![]() Vielen Dank für Eure Antworten!
Die alte Preußesche ist nur ein Beispiel. Es gab sie wirklich, aber sie zählt nicht zu meinen Vorfahren. Ich notiere selbstverständlich auch alles, was mir später vielleicht einmal von Nutzen sein kann. Beispielsweise habe ich in einem Kirchenbuch, welches weit mehr als 100 Jahre weiter zurückreicht als fast alle anderen in meiner Ecke, Paten aus einem Nachbarort gefunden, die mit ziemlicher Sicherheit zu meinen Vorfahren gehören. Es gab in einem sehr kleinen Dorf über Jahrhunderte eine Ackermannsfamilie Koch. Der erste sicher zuzuordnende Koch starb 1684 mit 84 Jahren, wurde also wohl 1600 geboren, in einer Zeit lange vor Beginn dieses Kirchenbuches. Der ist in dieser Vorfahrenlinie mein Spitzenahn und ich nahm ihn mit offenen Armen in meine Ahnenliste auf. Der besagte Pate Koch, der in dem weit älteren Buch erwähnt wird, wird dessen Großvater sein. Ich habe daran keinerlei Zweifel, denn solche Höfe wurden immer in direkter Linie weitergegeben, niemals an Neffen oder andere Seitenverwandte. Aber er könnte auch, als sehr junger Pate, der Vater meines Spitzenahnen gewesen sein. Vielleicht auch ein sehr, sehr alter Urgroßvater. Was mache ich mit dem Paten nun? Ihn auf gut Glück als Großvater einbauen? Das widerstrebt mir, da es aufgrund der nicht so glücklichen Kirchenbuchsituation niemals wird bewiesen werden können. Baut man einen fiktiven Vater hinter dem 1600 geborenen Spitzenahnen ein und danach den Paten, versehen mit dem Vermerk, daß es sich vom Alter her eigentlich nur um den Großvater des Spitzenahnen handeln kann? Für mich, auf einer nur mir zugänglichen Liste, kann ich das ja durchaus tun, aber wie sieht es mit einem öffentlich einsehbaren Stammbaum aus? Das ist nur ein Beispiel von vielen. Auch viele der in der Kopfsteuerliste von 1678 erwähnten Personen kann ich "offiziell" nicht in meine Ahnenliste einbauen, eben weil die meisten Kirchenbücher gar nicht bis 1678 zurückgehen. Aber es ist klar, daß es Vorfahren sind, sogar welche, von denen ich aus dem Kontext weiß, ob sie Vater oder Großvater eines kirchenbuchlich belegten Spitzenahnen sind. Viele Grüße consanguineus |
#14
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![]() Hallo con,
das kenne ich gut. Ich versuche dann, über Grundbücher, Verkaufsbücher, Testamente, Hausbücher, etc. - eben über alles, was jenseits der KB liegt, eine Verbindung zu finden. Ab und zu habe ich Glück, wie letztens bei meinem 11xUrgroßvater Barthel Herman, den ich Dank eines Verkaufs als Sohn des mir schon bekannten Bartholomäus Herman identifizieren und eintragen konnte. Er wurde nicht in der Kirche getauft, in der alle anderen Kinder der Familie getauft wurden, also konnte ich ihn in der verzweigten Hermann-Familie nicht zuordnen. Wenn nicht, dann trage ich denjenigen in meine (Excel)Arbeitsliste ein, mit Fragezeichen und gelb unterlegt als Zeichen, das die Verbindung fraglich ist. Lg + schönen 3. Advent, Claudia von den bergkellners ![]() |
#15
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![]() Zitat:
Und was hammse gemacht wenn es mal keine Kinder gab? ![]() |
#16
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Dann hat der Grundherr den Hof an eine andere Familie gegeben. Was dachtest Du denn?
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#17
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Ich hätte gedacht, daß der Hof dann einen Neffen, Stiefsohn, wenauchimmer, ging, jedenfalls jemand, der irgendwie mit dem vorherigen Besitzer zu tun hatte. Ggf. wurde natürlich auch außerhalb der Verwandtschaft verkauft, aber in der Grafschaft, die ich gerade beforsche gab es offenbar ein Einstandsrecht der Verwandtschaft.
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#18
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![]() In den Gebieten, in denen ich forsche also hauptsächlich Fst. Wolfenbüttel und Halberstadt, gab es so gut wie kein freies Eigen, also auch keine Möglichkeit, den Hof frei zu vererben. Die Bauern hatten zwar weitgehende Nutzungsrechte, in Wolfenbüttel ab irgendwann im 16. Jahrhundert auch an eines der Kinder vererblich, aber nicht das Obereigentum. Die Höfe wurden vom Grundherrn verlehnt oder vermeiert, je nachdem, welchen Status sie, also die Höfe, diesbezüglich hatten. Gab es Kinder, so blieb der Hof grundsätzlich in der Familie. Gab es keine, so wurde ein anderer Bauer angesetzt. Die Kinder des zweiten Mannes einer verwitweten Frau, die selbst nicht von dem Hof stammte, wurden übrigens selbstverständlich wie Kinder aus der ersten Ehe behandelt, falls diese verstorben waren. Die Möglichkeit der Abmeierung auch wenn Kinder vorhanden waren, blieb dem Grundherrn nur bei Mißwirtschaft des Bauern. Bei Lehnshöfen war auch das nicht so einfach. Mit Mißwirtschaft ist beispielsweise Verschuldung gemeint, oder wenn die Gebäude nicht instandgehalten wurden. Erst durch die Allodifizierung im 19. Jahrhundert gingen die Höfe in das uneingeschränkte Eigentum der Bauern über und konnten beliehen, verkauft oder frei vererbt werden. Aber im diesen Zeitraum geht es mir in der Fragestellung gar nicht, da hier ja zumeist Kirchenbücher lückenlos überliefert sind.
Geändert von consanguineus (14.12.2020 um 01:53 Uhr) |
#19
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![]() Zitat:
Trotzdem war das was ich beschrieben habe üblich. Der Grund könnte sein, daß das Eigentum am Hof ja eigentlich dreigeteilt war: - Ober-Eigentum (Grundherr) - Unter-Eigentum (XY-Recht des Bauern) - Fahrnis (Möbel, Werkzeug, Vieh im Eigentum des Bauern) Da man ohne die Fahrnis so einen Hof kaum betreiben konnte, wäre es von Seiten der Grundherrschaft wohl nicht sinnvoll gewesen, sich da allzusehr einzuschalten. Letzlich dürfte denen egal gewesen sein, wer da die Abgaben zahlte. Zitat:
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#20
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![]() Hallo gki!
Ja, tut mir leid, ich kann nur über die Zustände in meinem Kiez berichten. Da ich einst meine Diplomarbeit über dieses Thema geschrieben habe, können wir uns gerne bilateral darüber austauschen. Hier im Thread geht es eigentlich um etwas anderes, darum wollte ich die Angelegenheit an dieser Stelle nicht vertiefen. Viele Grüße consanguineus |
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