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#1
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![]() Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1854 Region, aus der der Begriff stammt: Unterfranken Liebe Forschergemeinde im Entlassungszegnis aus der Werktagsschule meine Urururopas Friedrich Blum 1854 werden unter anderem "Geistesanlagen" bewertet. Was darf ich darunter verstehen? Im Internet habe ich dazu nichts im Zusammenhang mit Zeugnissen gefunden. Kann damit etwas wie die allgemeine Intelligenz des Schülers gemeint sein? Weiß jemand da etwas genaueres? Viele Grüße Julius |
#2
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![]() Man muss aber keine Stellen haben, die unmittelbar mit Zeugnissen zusammenhängen, um zu verstehen, worum es geht. Z.B. hier ab S. 36:
https://books.google.de/books?id=Plc...nlagen&f=false |
#3
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![]() Hallo
Gebrüder Grimm schreiben: GEISTESANLAGE = geistige anlage http://www.woerterbuchnetz.de/cgi-bi...&lemid=GG05585 Das Wort "Anlage" in Meyers Großes Konversations-Lexikon, 1905: http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/An...eistige+anlage Geändert von Anna Sara Weingart (17.12.2020 um 14:35 Uhr) |
#4
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![]() Intelligenz ist ein Produkt der geistigen Anlage.
Siehe: Heidelberger Jahrbücher der Literatur, 1822 |
#5
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![]() So konnte z.B. ein dreijähriges Kind eine angeborene hohe geistige Anlage besitzen, war aber noch nicht als intelligente Person zu betrachten.
Heutzutage spricht man dagegen umgangssprachlich, bzw. verallgemeinernd, auch von angeborener Intelligenz Geändert von Anna Sara Weingart (17.12.2020 um 14:54 Uhr) |
#6
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![]() Vielen Dank für die umfangreichen Antworten. Auf die Links bin ich davor irgendwie nicht gestoßen. Danke.
Viele Grüße Julius |
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