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#1
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![]() Quelle bzw. Art des Textes: Jahr, aus dem der Text stammt: Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hi, wir sind die Erben eines alten Bauernhofes. In unserem Wald ist ein stillgelegter Sandsteinbruch. Wir haben heute beim sortieren Unterlagen aus dem Jahr 1844 dazu gefunden, die vom Königlich Bayrischen Bergbauamt verfasst wurden. Es handelt sich um mehrere Briefe die dann noch einmal sauber in ein Heft übertragen wurden. Leider in Altdeutsch, dass wir nicht lesen können. Kann uns jemand sinngemäß wiedergeben, was in dem Brief steht? Vielen Herzlichen Dank aus Oberlaitsch, Oberfranken |
#2
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![]() Der Metzgermeister Heinrich Wolf betreibt als Pächter einen Sandsteinbruch auf dem Waldgrundstück des Martin Ramming. Ramming verlangt eine "Grundentschädigung" für die Schäden, die durch den Betrieb des Steinbruches entstehen. Das Gericht legt dem Wolf auf, mit Ramming eine gütliche Einigung zu erzielen, aber anderenfalls ein Scheitern dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Bis zu einer Einigung ist der Betrieb des Steinbruches untersagt.
Geändert von henrywilh (11.01.2021 um 00:03 Uhr) |
#3
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![]() Vielen Vielen Dank HenryWilhelm
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#4
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![]() Vielleicht findet sich ja nochmal wer, der mir kurz sinngemäß schildern kann was in dem nächsten Brief um den Steinbruch drin steht.
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#5
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![]() Das ist mir jetzt im Moment etwas viel, aber folgendes:
Es hat ein Ortstermin stattgefunden in Anwesenheit der Kontrahenten und zweier "Schätzleute", aber gleich zu Anfang gab es eine gütliche Einigung, und deren Bestimmungen werden aufgezählt. Im wesentlichen teilen sich beide Streithähne zukünftig sowohl die Betriebskosten als auch die Einkünfte des Sandsteinbruches. Auf die ursprünglich beanspruchte Entschädigung wird verzichtet. Friede, Freude, Eierkuchen. |
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