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Hallo! Der Beitrag ist zwar schon älter, aber bezgl. der Berufsbezeichnung wohl noch nicht geklärt. Ein Inspektor ist mit Sicherheit kein Schaffner und umgedreht denn zwischen beiden Dienstgraden lagen 8 Besoldungsgruppen und 2 verschiedene Laufbahnen. Der Reichsbahnschaffner/Oberschaffner gehörte zur Besoldungsgruppe 15 im einfachen mittleren Dienst. Der Reichsbahninspektor bezw. techn. Reichsbahninspektor gehörte zum gehobenen Dienst in der Besoldungsgruppe 7 Was die Pensionierung betrifft, stimmt die Aussage auch nicht ganz. Am 1.9.1939 wurde Kriegsbedingt diese Regelung aufgehoben. Es wurden sogar Pensionäre zum Teil reakriviert und die Grenze herauf gesetzt. Siehe hierzu Reichsgesetzblatt I vom 1.9.1939, Seite 1603 Schöne Grüße Andreas ![]() Geändert von AnGr (29.04.2011 um 17:03 Uhr) |
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